FAQ - Häufig gestellte Fragen
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Die medizinische Versorgung auf Guernsey wird vom Ministerium für Gesundheit und Sozialwesen („Health and Social Services Department“) und von privaten Allgemeinärzten bereit gestellt; sie ist nicht Teil des staatlichen britischen Gesundheitssystems („National Health Service“).
Allgemeinmediziner, Zahnärzte und Therapeuten praktizieren privat und alle Patienten sind für Behandlungen im Rahmen der medizinischen Primärversorgung zahlungspflichtig. Dies gilt sowohl für Behandlungen in Arztpraxen und Urlaubswohnungen als auch für die Primärversorgung im „Princess Elizabeth Hospital“, einschließlich Notaufnahme.
Das Abkommen zwischen der Vogtei Guernsey („Bailiwick of Guernsey“) und der britischen Regierung für die medizinische Versorgung britischer Bürger endet am 31. März 2009. Demzufolge werden in Großbritannien wohnhafte Besucher von Guernsey künftig sowohl für ihre Primär- als auch Sekundärversorgung (d. h. fachärztliche Betreuung im Krankenhaus) zahlen müssen. Es werden jedoch in begrenztem Rahmen Freistellungen für bestimmte infektiöse Krankheiten und psychiatrische Zwangsbehandlungen gelten.
Sofern erforderlich, sind auch Krankentransporte und Rückführungen an den ständigen Wohnsitz gebührenpflichtig.
Absicherung durch eine private Krankenversicherung wird dringend empfohlen.
Weitere Informationen sind vom „Health and Social Services Department“ unter folgender Rufnummer erhältlich: +44 (0) 1481 725241 (Durchwahl: 4544 oder 4711).
Folgende Länder haben ein Abkommen mit Guernsey: Australien, Barbados, Iceland, Jersey, Neuseeland, Österreich, Portugal, Schweden. Gemäß diesen Vereinbarungen werden Besucher aus diesen Ländern bei Erkrankungen oder Verletzungen, die sie sich während ihres Aufenthalts zugezogen haben, umgehend ärztlich behandelt. Dies umfasst die stationäre Unterbringung auf einer Normalstation sowie die notwendige medizinische Versorgung.
In Bezug auf alle oben genannten gebührenpflichtigen Dienste wird eine Absicherung durch eine private Krankenversicherung dringend empfohlen.
HAUSTIERE
Katzen und Hunde dürfen nur ohne EU-Heimtierausweis einreisen, wenn sie direkt von dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland nach Guernsey reisen (entweder per Schiff oder Fähre bzw. Privatyacht oder mit dem Flugzeug bzw. Privatflugzeug), jedoch darf eine solche Reise kein Land außerhalb von Großbritannien und Nordirland oder den Kanalinseln mit einbeziehen.
Katzen und Hunde vom europäischen Festland (bzw. Haustiere aus Großbritannien und Nordirland, die auf das europäische Festland reisen und über Guernsey wieder zurückkehren) dürfen nur über die (einzige) genehmigte Route mit Condor Ferries von St. Malo reisen. Haustiere vom europäischen Festland müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen und gemäß der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden sein, bevor sie die Reise nach Guernsey antreten. In St. Malo wird vom Condor-Personal geprüft, ob das Haustier alle Bestimmungen erfüllt. Haustiere, die die Bestimmungen nicht erfüllen, werden nicht auf die Fähre nach Guernsey gelassen. Bitte informieren Sie sich bei Condor Ferries über das Reisen mit Haustieren, bevor Sie Ihre Reisebuchung vornehmen.
EU-Heimtierausweise sind beim Tierarzt erhältlich, die Vorbereitung zur Reisefähigkeit für ein Haustier dauert zwischen 7 und 8 Monaten. Haustierbesitzer sollten daher ausreichend Zeit für die Reiseplanung einräumen, um sicherzugehen, dass sie ihr Haustier mitnehmen können. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 44 (0) 1481 234567 oder per E-Mail: mike.northmore@commerce.gov.gg
Die Website für das britische Department of Environment, Food and Rural Affairs enthält ebenfalls Informationen über die Haustier-Reiseverkehrsregelung unter www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit Ihrem Beförderungsunternehmen in Verbindung.
GELD
Die Währung auf Guernsey ist das Guernsey-Pfund, das seine eigenen Banknoten und Münzen hat. Das britische sowie das Jersey-Pfund werden ebenfalls auf den Inseln akzeptiert, jedoch werden die Währungen der Kanalinseln nicht in Großbritannien und Nordirland akzeptiert. Britische Banken tauschen Banknoten der Kanalinseln um. Auf den gesamten Kanalinseln kann mit den wichtigsten Kreditkarten bezahlt werden. Einige Unternehmen nehmen auch Euro in Zahlung, jedoch wird Wechselgeld in der lokalen Währung herausgegeben. Es wird empfohlen, dies im jeweiligen Geschäft vor Kauf abzuklären.
Zwar gibt es auf Guernsey keine Mehrwertsteuer, doch es ist keine zollfreie Insel.
FEST- UND FEIERTAGE
Die Fest- und Feiertage entsprechen denen in Großbritannien und Nordirland. Zusätzlich dazu wird am 9. Mai Liberation Day, der Tag der Befreiung von der deutschen Besatzung, gefeiert.
ZOLLFREIBETRÄGE
Guernsey ist nicht Mitglied der EU, daher gelten folgende maximale zulässliche Mengen:
Tabak:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm loser Tabak
Alkohol:
mehr als 22 % Alkoholvolumen (Spirituosen/starke Liköre) 1 Liter
oder
weniger als 22 % Alkoholvolumen (einschl. aufgespriteter Weine, Schaumweine und anderer Liköre) 2 Liter
und
Tafelwein 4 Liter
plus zusätzliche vier Liter Tafelwein, wenn weder Spirituosen, Liköre, aufgespritete Weine oder Schaumweine mitgeführt werden
und
Bier oder Apfelwein (bzw. eine Kombination von beiden) 50 Liter
Andere Waren:
a) Wenn diese aus einem Ort innerhalb eines Zollgebietes der Europäischen Union stammen und alle darauf anfallenden Steuern entrichtet worden sind, so besteht so dürfen diese ungeachtet des Warenwertes frei eingeführt werden.
b) Wenn diese aus einem Ort außerhalb eines Zollgebietes der Europäischen Union stammen, so steht jeder Person die Einfuhr folgender Waren frei:
- bei Einreise über einen kommerziellen Betreiber eines Luft- bzw. Seefahrtbetriebes bis zu einem maximalen Warenwert von £340.-
-bei Einreise über Privatflugzeug, bzw. -schiff/-boot bis zu einem maximalen Warenwert von £240.-
Sollten Sie Waren über diesen Wert einführen, müssen Sie eine Gebühr für den vollen Warenwert leisten und nicht etwa nur für die Differenz zwischen dem Warenwert und den £145.
Außerdem können bei Gruppenreisen die einzelnen Freibeträge nicht zusammengefasst auf eine Ware, deren Wert den Freibetrag für einzelne Reisende überschreitet, angewandt werden. Sie müssen eine Gebühr für den vollen Warenwert entrichten.
Minderjährige unter 17 Jahren haben weder einen Alkohol-, noch einen Tabakfreibetrag.
AUSWEISE/PÄSSE
Wenn Sie direkt aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder aus der Republik Irland auf den Kanalinseln ankommen, benötigen Sie keinen Pass. Jedoch verlangen alle Beförderungsunternehmen irgendeine Art von Ausweis. Wenn Sie Fragen zu zulässigen Ausweismöglichkeiten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Beförderungsunternehmen in Verbindung.
Wenn Sie von außerhalb des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Irland einreisen, müssen Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit einen gültigen Pass bzw. ein entsprechendes Reisedokument vorlegen – Besucher aus der Europäischen Union können auch ihre jeweiligen Landesausweise vorlegen.
Reisende, die nicht die britische oder irische Staatsangehörigkeit haben, bzw. die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union besitzen, sollten vorab prüfen, ob sie ein Visum benötigen. Ein solches Visum ist, falls erforderlich, vor Antritt der Reise von einem britischen Konsulat bzw. der British High Commission im entsprechenden Land einzuholen.
Weitere Informationen zur Einreise erhalten Sie bei der Guernsey Zoll- und Einwanderungsbehörde (Customs and Immigration Office) unter 44 (0) 1481 741420 oder per E-Mail: enquiries@nationality.gov.gg
AUTOFAHREN IN GUERNSEY
Das Autofahren auf Guernsey ist für die meisten Besucher wohl etwas gewöhnungsbedürftig. Die Straßen sind schmal, es gibt besondere Verkehrsregeln und auch die Straßenschilder sind mitunter unbekannt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 50 km/h und liegt vielerorts sogar darunter. Achtung - hierbei handelt es sich um Höchstgeschwindigkeiten und nicht um empfohlene Geschwindigkeiten und an vielen Stellen ist eine niedrigere Geschwindigkeit für die allgemeine Verkehrssicherheit empfehlenswert. Bitte fahren Sie vorsichtig auf Guernsey. Wir empfehlen das Informationsblatt ‘Driving in Guernsey is different’, welches hier heruntergeladen werden kann: www.gov.gg/ccm/navigation/travel-transport/information-leaflets/
. Die Broschüre ist außerdem beim Guernsey Information Centre erhältlich. Fahrer müssen versichert sein und über einen gültigen Führerschein verfügen. Auf Guernesy fährt man genau wie in Großbritannien und Nordirland auf der linken Straßenseite.
Auf Guernsey ist das Parken generell gebührenfrei. Jedoch ist für das Parken in den meisten Parkbuchten an den Straßen und auf den Parkplätzen der wichtigsten Einkaufszonen Tag und Nacht eine „Parkuhr” zur Anzeige der Ankunftszeit erforderlich. „Parkuhren” sind beim Visitor Information Centre, am Airport Information Desk, in der Polizeistation oder ausgewählten Geschäften erhältlich.
WOHNMOBILE, ANHÄNGER, WOHNWAGEN UND ZELTANHÄNGER
Wohnmobile - dürfen nach Guernsey gebracht werden, vorausgesetzt sie werden zu keiner Zeit als Unterkunft benutzt und nach der Fahrt in einer Garage oder in einem geschlossenen Gebäude untergebracht.
Wohnwagen - sind nicht erlaubt.
Zeltanhänger - für Zeltanhänger ist keine Genehmigung erforderlich.
TELEFON
Die Vorwahl für Guernsey ist 01481 für Anrufe aus Großbritannien und Nordirland und 44 1481 aus dem Ausland. Handynetzwerke funktionieren nur über eine Roaming-Funktion und mit internationalen Vorwahlen. ‘Pay-as-you-go’ Handys funktionieren auf Guernsey nur, wenn ein Abkommen mit dem Netzwerkanbieter existiert. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Anbieter.
TRAUUNGEN AUF GUERNSEY
Informationen über gesetzliche Formalitäten, Veranstaltungsorte, Catering und andere Einzelheiten für das große Ereignis finden sie auf www.guernseyweddings.co.uk/legalrequirements.htm
Bitte achten Sie darauf, dass alle Besucher, die auf Guernsey heiraten möchten, die erforderlichen, gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen. Weitere Informationen und Ratschläge erhalten Sie telefonisch beim Standesamt unter 44 (0) 1481 725277
AUSSCHANKZEITEN
Die Öffnungszeiten für Pubs auf Guernsey sind: 10.00 – 00.45 Uhr Montag bis Samstag und 12.00 - 00.45 Uhr an Sonntagen. Es werden nur Erwachsene zugelassen. Kinder haben nur beschränkt Zugang, z.B. zu Gärten oder zum Essen.
RAUCHVERBOT
Auf Guernsey ist das Rauchen in öffentlichen Bereichen verboten. Darunter fallen u. a. Pubs, Restaurants und Hotels. Manche Hotels bieten Zimmer für Raucher an. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung Ihrer Unterkunft. Dieses Gesetz trifft auch auf die Insel Herm zu. Auf Sark gilt das Gesetz gegenwärtig nicht. Auf Alderney wird die Einführung des Gesetzes momentan erwogen.
UNTERKUNFT UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Sämtliche Betriebe, die Besuchern Unterkünfte auf Guernsey und Herm anbieten, unterliegen den Vorschriften des Tourist Law (Campingplätze ausgenommen). Dieses Gesetz schreibt vor, dass der Betreiber vom Staat Guernsey eine so genannte Boarding Permit, eine Genehmigung für Unterkunftsanbieter, einholen muss, welche am Haupteingang des Grundstücks sichtbar anzubringen ist.
Boarding Permits gelten nur unter Voraussetzung gewisser Bedingungen. Dazu gehören unter anderem angemessener Brandschutz, eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie das Aufrechterhalten der Mindestansprüche für die entsprechende Qualitätseinstufung.
Kunden-Feedback ist für den Beibehalt des Qualitätsniveaus von Unterkünften ausschlaggebend, daher sind Empfehlungen, Kommentare oder Vorschläge stets willkommen.
Sollten Sie in Bezug auf Ihre Unterkunft irgendwelche Beanstandungen haben, möchten wir Sie bitten, der Einrichtung, sowie Ihrem Reiseveranstalter, falls Sie nicht direkt gebucht haben, umgehend alle Probleme mitzuteilen, damit diese Gelegenheit haben, entsprechende Lösungsmaßnahmen einzuleiten. Beschwerden, die erst nach beendetem Urlaub eingehen, sind oft nur auf unzufriedenstellende Weise lösbar.
Bei Unterlassung dieser einfachen Schritte können mögliche, später erhobene Ansprüche eventuell nicht berücksichtigt werden.
Sollten diese Maßnahmen entgegen Erwarten zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis führen, wenden Sie sich bitte UMGEHEND an die Quality Development Section unter 44 (0)1481 234567, oder schauen Sie beim Informationscenter vorbei.
Weitere Informationen über andere Gesetzesbereiche auf Guernsey finden Sie auf www.gov.gg